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Aufbaukurs Privatrecht I
Hinweis zum Sachverhalt: Es sind die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden, die bei
Abschluss der Verträge galten. Später in Kraft getretene Gesetzesänderungen
bleiben somit unberücksichtigen.
Abschluss der Verträge galten. Später in Kraft getretene Gesetzesänderungen
bleiben somit unberücksichtigen.
Schwerpunktbereich Recht der Wirtschaft
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
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Tel.: +49 (0)3834 86-2160
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